Apropos Arbeitsrecht Mai 2026 bietet einen kompakten Überblick über aktuelle OGH-Entscheidungen zu Kettenarbeitsverträgen und Elternteilzeit in Österreich und erklärt verständlich, wann befristete Arbeitsverhältnisse unzulässig sind und welche Voraussetzungen für Elternteilzeit nach dem VKG gelten.
VertragSchwangerschaft, Mutterschutz und (Väter-)KarenzArbeitsrecht
Der OGH weist in 8 ObA 42/25x die Revision eines Wiener Vertragsbediensteten zurück, dessen Beförderung unter Hinweis auf überdurchschnittliche Krankenstände abgelehnt worden war. Zwei Punkte machen die Entscheidung über den Einzelfall hinaus relevant: Die Rechtsprechung zur mittelbaren Diskriminierung durch undifferenzierte Krankenstandsbetrachtung wird ohne Weiteres auf Beförderungen erstreckt, und die Anforderungen an die Behauptungslast iZm Behinderungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren werden konkretisiert.
Die Entgelttransparenzrichtlinie bringt für Arbeitgeber in Österreich tiefgreifende Änderungen bei Gehaltsstrukturen, Recruiting, Auskunftspflichten und Dokumentation. Dieser Überblick zeigt, welche Vorgaben der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz schon jetzt relevant sind, welche Risiken bei Entgeltdiskriminierung drohen und wie sich Unternehmen rechtzeitig auf die Umsetzung vorbereiten sollten.
Der OGH entscheidet in 9 ObA 94/24z: Auch bei Anwendung österreichischen Arbeitsrechts auf grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse setzt der allgemeine Kündigungsschutz nach §§ 105 ff ArbVG einen inländischen Betrieb voraus. Fehlt dieser, scheitert die Anfechtungsklage.
Wer eine Kündigung plant, muss nicht nur die Fristen kennen – in bestimmten Fällen entscheiden vor allem die Anforderungen an die soziale Rechtfertigung über Bestand oder Nichtbestand der Kündigung. Ein Überblick über den allgemeinen Kündigungsschutz des § 105 ArbVG aus Sicht der Sozialwidrigkeit.
Vertragsauflösung und BestandsschutzBetriebsratArbeitsrecht
Der OGH hebt die Entscheidungen der Vorinstanzen auf, da das belarussische Recht nicht ausreichend ermittelt wurde. Die Frage, ob ein Arbeitsvertrag danach zustande kam, bleibt offen. Interessant ist aber die in der Praxis immer wieder vergessene Möglichkeit, dass öst. Gerichte in bestimmten Konstellationen ausländisches Recht anzuwenden haben.
Der OGH entscheidet in 6 ObA 2/23x, dass ein Betriebsrat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Herausgabe der E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer hat. Die Übermittlung von Telefonnummern ist hingegen nicht zwingend erforderlich.
Apropos: Arbeitsrecht - April 2026 bietet einen kompakten Überblick über aktuelle OGH-Entscheidungen zur Abgrenzung von echtem und freiem Dienstvertrag zum Werkvertrag, sowie zum Gleichbehandlungsgebot bei diskriminierender Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zu Schadenersatzansprüchen im Insolvenzfall.
VertragVertragsauflösung und BestandsschutzFreier DienstvertragGleichbehandlungInsolvenzArbeitsrechtSozialrecht
Der OGH bestätigt die Nichtigkeit einer Klausel in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die Arbeitnehmern nach Beendigung eines befristeten Vertrags mit Wiedereinstellungszusage die Zahlung von Leasingraten für ein Dienstrad auferlegt. Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen der Gehaltsumwandlung und die Reichweite der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB im Arbeitsverhältnis.
Der OGH bestätigte die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision im Zusammenhang mit Insolvenz-Ausfallgeld. Entscheidend war die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der trotz ausbleibender Lohnzahlungen im Unternehmen verblieb, einen Fremdvergleich besteht. Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld.