Der OGH weist in 8 ObA 42/25x die Revision eines Wiener Vertragsbediensteten zurück, dessen Beförderung unter Hinweis auf überdurchschnittliche Krankenstände abgelehnt worden war. Zwei Punkte machen die Entscheidung über den Einzelfall hinaus relevant: Die Rechtsprechung zur mittelbaren Diskriminierung durch undifferenzierte Krankenstandsbetrachtung wird ohne Weiteres auf Beförderungen erstreckt, und die Anforderungen an die Behauptungslast iZm Behinderungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren werden konkretisiert.
Der OGH entscheidet in 9 ObA 94/24z: Auch bei Anwendung österreichischen Arbeitsrechts auf grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse setzt der allgemeine Kündigungsschutz nach §§ 105 ff ArbVG einen inländischen Betrieb voraus. Fehlt dieser, scheitert die Anfechtungsklage.
Der OGH hebt die Entscheidungen der Vorinstanzen auf, da das belarussische Recht nicht ausreichend ermittelt wurde. Die Frage, ob ein Arbeitsvertrag danach zustande kam, bleibt offen. Interessant ist aber die in der Praxis immer wieder vergessene Möglichkeit, dass öst. Gerichte in bestimmten Konstellationen ausländisches Recht anzuwenden haben.
Der OGH entscheidet in 6 ObA 2/23x, dass ein Betriebsrat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Herausgabe der E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer hat. Die Übermittlung von Telefonnummern ist hingegen nicht zwingend erforderlich.
Der OGH bestätigt die Nichtigkeit einer Klausel in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die Arbeitnehmern nach Beendigung eines befristeten Vertrags mit Wiedereinstellungszusage die Zahlung von Leasingraten für ein Dienstrad auferlegt. Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen der Gehaltsumwandlung und die Reichweite der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB im Arbeitsverhältnis.
Der OGH bestätigte die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision im Zusammenhang mit Insolvenz-Ausfallgeld. Entscheidend war die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der trotz ausbleibender Lohnzahlungen im Unternehmen verblieb, einen Fremdvergleich besteht. Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld.
Der OGH bestätigt: Eine Vertragsgestaltung, die Arbeitnehmer durch hohe Rückzahlungsverpflichtungen bei Provisionsakonti faktisch an den Arbeitgeber bindet, kann sittenwidrig sein. Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen der Kündigungsfreiheit im Arbeitsrecht.
Vertragsauflösung und BestandsschutzVertragArbeitsrecht
Der OGH bestätigt in seiner Entscheidung 8 ObA 2/26s die Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und freiem Dienstvertrag. Eine Radiologin scheiterte mit ihrer Klage auf Feststellung eines Dienstverhältnisses, da die persönliche Abhängigkeit fehlte. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Gesamtbetrachtung aller Umstände.
Der OGH entschied, dass Nachtfaktor-Zeitguthaben nicht in die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankenstand einfließen, wenn sie erst nachträglich aufgrund einer Ruhestandsversetzung ausbezahlt werden. Die Entscheidung betont den Unterschied zwischen Entgelt und Zeitausgleich.