Die OGH-Entscheidung 9 ObA 6/26m zu Mitarbeiterschutzklauseln als Konkurrenzklauseln wirft einige weitergehende Fragen auf. Der Beitrag analysiert die Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und zeigt, worauf bei Konkurrenzklauseln im Arbeitsvertrag künftig besonders zu achten ist.
Der OGH bestätigt in seiner Entscheidung 8ObA56/25f, dass eine Kündigungsanfechtung nach § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG nur dann möglich ist, wenn der Arbeitgeber den geltend gemachten Anspruch tatsächlich in Frage stellt. Eine Analogie für Fälle, in denen der Anspruch erfüllt wird, lehnt der OGH ab.
Ob eine nachvertragliche Klausel den strengen Schranken des Konkurrenzklauselrechts unterliegt, entscheidet nicht ihre Bezeichnung, wie der OGH in einer aktuellen Entscheidung (OGH 27. 5. 2026, 9 ObA 6/26m) an einer als „Mitarbeiterschutzklausel" bezeichneten Vereinbarung deutlich gemacht hat.
Der OGH bestätigt in 8 ObA 14/26f den unbefristeten Fortbestand eines mehrfach verlängerten Dienstverhältnisses. Entscheidend war eine im Vertrag verankerte weite Versetzungsklausel, die dem Arbeitgeber die sachliche Rechtfertigung der Befristung nahm.
VertragVertragsauflösung und BestandsschutzArbeitsrecht
Apropos Arbeitsrecht Mai 2026 bietet einen kompakten Überblick über aktuelle OGH-Entscheidungen zu Kettenarbeitsverträgen und Elternteilzeit in Österreich und erklärt verständlich, wann befristete Arbeitsverhältnisse unzulässig sind und welche Voraussetzungen für Elternteilzeit nach dem VKG gelten.
VertragSchwangerschaft, Mutterschutz und (Väter-)KarenzArbeitsrecht
Der OGH weist in 8 ObA 42/25x die Revision eines Wiener Vertragsbediensteten zurück, dessen Beförderung unter Hinweis auf überdurchschnittliche Krankenstände abgelehnt worden war. Zwei Punkte machen die Entscheidung über den Einzelfall hinaus relevant: Die Rechtsprechung zur mittelbaren Diskriminierung durch undifferenzierte Krankenstandsbetrachtung wird ohne Weiteres auf Beförderungen erstreckt, und die Anforderungen an die Behauptungslast iZm Behinderungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren werden konkretisiert.
Die Entgelttransparenzrichtlinie bringt für Arbeitgeber in Österreich tiefgreifende Änderungen bei Gehaltsstrukturen, Recruiting, Auskunftspflichten und Dokumentation. Dieser Überblick zeigt, welche Vorgaben der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz schon jetzt relevant sind, welche Risiken bei Entgeltdiskriminierung drohen und wie sich Unternehmen rechtzeitig auf die Umsetzung vorbereiten sollten.
Der OGH entscheidet in 9 ObA 94/24z: Auch bei Anwendung österreichischen Arbeitsrechts auf grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse setzt der allgemeine Kündigungsschutz nach §§ 105 ff ArbVG einen inländischen Betrieb voraus. Fehlt dieser, scheitert die Anfechtungsklage.
Wer eine Kündigung plant, muss nicht nur die Fristen kennen – in bestimmten Fällen entscheiden vor allem die Anforderungen an die soziale Rechtfertigung über Bestand oder Nichtbestand der Kündigung. Ein Überblick über den allgemeinen Kündigungsschutz des § 105 ArbVG aus Sicht der Sozialwidrigkeit.
Vertragsauflösung und BestandsschutzBetriebsratArbeitsrecht