Der OGH stellt in 8 ObA 24/26a klar, dass Mitglieder eines nach den Vereinsstatuten vertretungsbefugten Organs nicht als Arbeitnehmer im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn gelten und daher keine Kündigung nach § 105 ArbVG anfechten können. Offen bleibt, ob dies für alle Vorstandsmitglieder oder nur für die tatsächlich vertretungsbefugten Personen wie Präsident und Kassier gilt. Der Beitrag analysiert frühere OGH-Entscheidungen, die besondere Organisationsstruktur von Vereinen und zeigt, warum nach Ansicht der Autorin nur vertretungsbefugte Organmitglieder vom betriebsverfassungsrechtlichen Kündigungsschutz ausgenommen sind.
Die OGH-Entscheidung 9 ObA 6/26m zu Mitarbeiterschutzklauseln als Konkurrenzklauseln wirft einige weitergehende Fragen auf. Der Beitrag analysiert die Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und zeigt, worauf bei Konkurrenzklauseln im Arbeitsvertrag künftig besonders zu achten ist.