Wer eine Kündigung plant, muss nicht nur die Fristen kennen – in bestimmten Fällen entscheiden vor allem die Anforderungen an die soziale Rechtfertigung über Bestand oder Nichtbestand der Kündigung. Ein Überblick über den allgemeinen Kündigungsschutz des § 105 ArbVG aus Sicht der Sozialwidrigkeit.
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