Der OGH bestätigt in 8 ObA 24/26a, dass Mitglieder eines Vereinsorgans, dem die Statuten Vertretungsbefugnis einräumen, nach § 36 Abs 2 Z 1 ArbVG nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Betriebsverfassung gelten. Die Anfechtung einer Kündigung oder Entlassung nach den §§ 105 f ArbVG steht ihnen damit nicht offen, und zwar unabhängig davon, welche Entscheidungsbefugnisse sie tatsächlich ausüben.
Vertragsauflösung und BestandsschutzEntlassung und vorzeitige BeendigungBetriebsratArbeitsrecht
Auf eine Höherreihung nach § 85 Abs 2 W-BedG besteht kein Rechtsanspruch. Der OGH hält in 9 ObA 32/26k dennoch fest: Wer die Vergabe einer freiwilligen Leistung intern nach Kriterien ordnet, muss alle gleich behandeln, die diese Kriterien erfüllen.
Nach dem unerwarteten Tod ihres Alleingesellschafter-Geschäftsführers stand eine GmbH ohne Organ da – und ihre einzige Mitarbeiterin ohne Gehalt. Ihr Austritt war berechtigt, eine Kündigungsentschädigung bekam sie dennoch nicht: § 29 AngG verlangt zusätzlich ein Verschulden des Arbeitgebers, und daran fehlte es, weil auch die Verlassenschaft als Alleingesellschafterin handlungsunfähig war (8 ObA 40/25b).
EntgeltVertragsauflösung und BestandsschutzEntlassung und vorzeitige BeendigungArbeitsrecht
Die Stadt Wien hatte auf den drohenden Urlaubsverfall hingewiesen – nur zu spät. Weil schon der Hinweis selbst nicht rechtzeitig war, verfiel der Urlaub nach Wiener Landesrecht überhaupt nicht. Für den Dienstnehmer bedeutet das mehr als der unionsrechtliche Mindestschutz – nämlich den gesamten offenen Urlaub.
Der OGH bestätigt in 9 ObA 36/26y, dass sich ein ausländischer Staat gegenüber der Abfertigungsklage seines langjährigen Verwaltungsmitarbeiters nicht auf Staatsimmunität berufen kann. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer inhaltlich an hoheitlichen Aufgaben mitwirkt – die bloß mittelbare Unterstützung des diplomatischen Personals genügt nicht.
Verfallsklauseln laufen beim vierwöchigen Mindesturlaub ins Leere, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Dienstverhältnisses arbeitsunfähig bleiben – selbst dann, wenn der Arbeitgeber seine Urlaubssorgepflicht nicht verletzt hat. Der OGH stützt sich dabei erstmals auf die neue EuGH-Entscheidung GTC Dijon und zieht zugleich die Grenze: Der über vier Wochen hinausgehende nationale Urlaubsanspruch bleibt verfallbar.
Der OGH bestätigt in seiner Entscheidung 8ObA56/25f, dass eine Kündigungsanfechtung nach § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG nur dann möglich ist, wenn der Arbeitgeber den geltend gemachten Anspruch tatsächlich in Frage stellt. Eine Analogie für Fälle, in denen der Anspruch erfüllt wird, lehnt der OGH ab.
Ob eine nachvertragliche Klausel den strengen Schranken des Konkurrenzklauselrechts unterliegt, entscheidet nicht ihre Bezeichnung, wie der OGH in einer aktuellen Entscheidung (OGH 27. 5. 2026, 9 ObA 6/26m) an einer als „Mitarbeiterschutzklausel" bezeichneten Vereinbarung deutlich gemacht hat.
Der OGH bestätigt in 8 ObA 14/26f den unbefristeten Fortbestand eines mehrfach verlängerten Dienstverhältnisses. Entscheidend war eine im Vertrag verankerte weite Versetzungsklausel, die dem Arbeitgeber die sachliche Rechtfertigung der Befristung nahm.
VertragVertragsauflösung und BestandsschutzArbeitsrecht
Der OGH weist in 8 ObA 42/25x die Revision eines Wiener Vertragsbediensteten zurück, dessen Beförderung unter Hinweis auf überdurchschnittliche Krankenstände abgelehnt worden war. Zwei Punkte machen die Entscheidung über den Einzelfall hinaus relevant: Die Rechtsprechung zur mittelbaren Diskriminierung durch undifferenzierte Krankenstandsbetrachtung wird ohne Weiteres auf Beförderungen erstreckt, und die Anforderungen an die Behauptungslast iZm Behinderungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren werden konkretisiert.